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Stornokosten MSC Kreuzfahrt

Wie furchtbar. Oft steckt man einfach nicht „drin“. Oft ist es einfach unfair. Man freut sich soooo sehr auf die Kreuzfahrt. Aber dann muss man stornieren. Wir hoffen ja immer: Der Grund ist nicht soooo arg schlimm.


Aber wenn es nicht anders geht. Dann ist es so.

Was kommen für Kosten bei der Stornierung der Kreuzfahrt auf einen zu?


MSC Cruises schreibt dazu - Stand 15.10.2024 - wie folgt:


4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN 

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der deutschen Zustellungsbevollmächtigten MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München zu erklären oder alternativ gegenüber der MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden zu Beweiszwecken auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden. 


4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert MSC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MSC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist, eine angemessene Rücktrittsgebühr, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 


4.3. MSC hat bei der Berechnung der gesetzlich zulässigen pauschalierten Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:



Stornokosten MSC Cruises Kreuzfahrt


4.4. Für den Fall, dass eine Doppel-Kabine nach der Stornierung eines Gastes zur Einzelbenutzung verbleibt, wird der Gast, der die Kabine zur Einzelbenutzung belegt, aufgefordert, einen einmaligen Einzelkabinenzuschlag zu zahlen, der von MSC Cruises S.A. für jede Einzelkabinenbuchung berechnet wird. Sollte sich der verbleibende Einzelpassagier für die Stornierung der Buchung entscheiden, zahlt dieser alternativ die Stornierungsgebühren gemäß Klausel 4.3. zusätzlich zur ohnehin fälligen Versicherungsprämie. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erhebt MSC eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro pro Buchung. Teil(leistungs)-stornierungen bei Kabinenkategorien/Specials die ausschließlich zur Doppelbelegung ausgeschrieben sind, sind nicht möglich. Teil(leistungs)-stornierungen des An- und Abreisepaketes sind nicht möglich. 


4.5. Bei Flug An-/Abreisen zu flexiblen Tarifen der Fluggesellschaften, die als Fremdleistung vermittelt werden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100 % betragen können. 


4.6. Bei Buchung von Linienflügen, die Bestandteil Ihres Reisevertrages geworden sind (Fly & Cruise), belastet Ihnen MSC 100% des Ticketpreises abzüglich ggfls. von der Fluggesellschaft erstatteter Steuern und Gebühren, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts. 


4.7. Prämien für über MSC vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. 


4.8. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MSC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 


4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 


4.10. Abweichend von Ziffer 4.3. kann MSC keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 4.11. Reisekunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, soweit im Reisepreis nicht eingeschlossen, ausdrücklich empfohlen.

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